Alles was Sie zur Briefwahl wissen müssen:

Sie haben am Wahlsonntag schon etwas vor? Sie fühlen sich unwohl beim Gang ins Wahllokal, wollen das Infektionsrisiko möglichst gering halten oder möchten sich einfach den Weg dorthin sparen? Die Landtagswahl 2021 in Baden-Württemberg bietet gerade gute Gründe für eine Wahl per Brief. Alles was Sie wissen müssen, um Ihre Stimme für die SPD per Post abzugeben, erfahren Sie im Folgenden.

Wie kann ich Briefwahl beantragen?

Ihre Briefwahlunterlagen können Sie auf mehreren Wegen bei Ihrer Gemeinde beantragen. Das geht über das Antragsformular auf Ihrer Wahlbenachrichtigung oder auch per Mail an Ihre Gemeindeverwaltung. Viele Gemeinden bieten mittlerweile auch eine Online-Lösung zur Beantragung der Briefwahl an. Über das Serviceportal Baden-Württemberg können Sie leicht prüfen, ob auch Ihre Gemeinde ein Online-Formular anbietet.

Was ist, wenn ich keine Wahlbenachrichtigung erhalten habe?

Alle ins Wahlverzeichnis eingetragenen Wähler erhalten bis zu drei Wochen vor der Landtagswahl eine amtliche Wahlbenachrichtigung. Sollten Sie also bis zum 21. Februar keine erhalten, wenden Sie sich schnellstmöglich an Ihre Gemeindeverwaltung.

Bis wann muss ich die Briefwahl beantragen?

Ihren Briefwahlschein können Sie bis 18 Uhr am Freitag vor der Landtagswahl beantragen. Sollten Sie krankheits- oder quarantänebedingt nicht an der Wahl im Lokal teilnehmen können, haben Sie sogar bis 15 Uhr am Wahltag Zeit.

Wie fülle ich meine Wahlunterlagen korrekt aus?

Ihre Briefwahlunterlagen bestehen aus einem Wahlschein, einem amtlichen Stimmzettel, einem amtlichen Stimmzettelumschlag und einem amtlichen Briefwahlumschlag. Bei der Landtagswahl haben Sie, anders als bei der Bundestagswahl, nur eine Stimme. Mit dieser wählen Sie sowohl Ihre Wahlkreiskandidierenden als auch Ihre Partei.

Ihren ausgefüllten Stimmzettel stecken Sie in den Stimmzettelumschlag. Den verschlossenen Umschlag sowie Ihren unterschriebenen Wahlschein stecken Sie in den Wahlbriefumschlag. Wichtig ist im ganzen Prozess, dass sie die Anweisungen in Ihren Briefwahlunterlagen genau beachten, um Ihren Wahlschein nicht versehentlich ungültig zu machen.

Was muss ich beim Verschicken meiner Briefwahlunterlagen beachten?

Wenn Sie Ihre ausgefüllten Briefwahlunterlagen im dafür vorgesehen Wahlbriefumschlag versenden, können Sie diesen ohne Frankierung in öffentliche Briefkästen werfen. Wichtig ist, dass Sie bei einer Versendung per Post ausreichend Vorlauf einplanen. Im Idealfall versenden Sie Ihre Unterlagen bereits einige Tage vor der Frist. Alternativ können Sie ihren Wahlbrief auch direkt bei Ihrer Gemeindeverwaltung abgeben.

Sind Ihre Wahlbriefunterlagen erfolgreich verschickt, müssen Sie nichts Weiteres beachten und können sich am Wahltag entspannt von Zuhause auf die Ergebnisse der Landtagswahl freuen.